Regelungen vom 21. März bis 2. April 2022
In einer ersten Phase vom 21. März bis zum Beginn der Osterferien am 2. April 2022 wird weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in Schulen gelten
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Teilnahme an regelmäßigen Tests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Die wöchentlichen Tests werden zudem von drei auf wieder zwei Testungen reduziert. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt, sondern werden von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den an Schulen tätigen Personen eigenverantwortlich zu Hause durchgeführt.
Hierfür geben die Schulen am Ende dieser Woche die erforderlichen Tests in Packungen mit fünf Einzeltests mit. Damit sollen zwei Tests in der Woche ab 21. März 2022 durchgeführt werden, zwei weitere Tests in der Woche ab 28. März 2022 und schließlich ein Test am 18. April 2022, dem Ende der Osterferien.
Die Durchführung der Tests ist keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule so dass auch keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden muss.
Ab 19. April 2022 besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zuhause zu testen. Hiervon soll vor allem Gebrauch gemacht werden, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome (Schnupfenplan).
Die dafür benötigten Tests werden in Verpackungseinheiten à fünf Einzeltests am 19. April 2022 von den Schulen ausgegeben.